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Kleingartenliebe Taucha

Eingebettet zwischen Einfamilienhäusern der Kleinstadt Taucha befindet sich unser familien- und kinderfreundlicher Kleingartenverein. Unser Verein umfasst 195 Parzellen, in denen sich unsere Mitglieder mit viel Liebe um ihre Kleingärten kümmern. Erkunden Sie unsere Anlage gern bei einem Spaziergang.

Vielleicht entdecken auch Sie Ihr Interesse an einem unserer Kleingärten.

Freie Gärten

Die Verkaufspreise für die Gärten d.h. für das was sich im Garten
befindet, sind mit dem abgebenden Pächter verhandelbar oder werden vom
Vorstand festgelegt.


Bei Interesse an einem bestimmten Garten
bitten wir um einen formlosen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein und
den Willen einen Garten zu pachten.
Dringend benötigen wir folgende Angaben von Ihnen :

Name,  Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer

Nutzen Sie auch bitte unser Kontaktformular

Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung !

 

Garten Nr. 43

frei verfügbar

Garten Nr. 53

frei verfügbar

Der Vorstand

Der Vorstand hat jeden dritten Freitag im Monat Sprechtermin im Vereinshaus.

Bitte beachten dazu Sie auch unsere Termine.

In dringenden Angelegenheiten senden Sie bitte eine Nachricht an den Vorstand.

Geschäftsführender Vorstand

1. Vorsitzender: Gert Müller
Stellv. Vorsitzender: Jörg Wonneberger
Kassiererin: Silvana Meister

Erweiteter Vorstand

Bau und Pächterwechsel: Frank Muster

Kassenprüfer

Hubert Etzold
Manfred Palme

Arbeitseinsätze 2024

  1. Einsatz 27. April 2024
  2. Einsatz 25. Mai 2024
  3. Einsatz 15. Juni 2024
  4. Einsatz 13. Juli 2024
  5. Einsatz 17. August 2024
  6. Einsatz 28. September 2024

Die Arbeitseinsätze werden an den obenstehenden Terminen in der Zeit von  08.00 Uhr – 12.00 Uhr durchgeführt.

Wir bitten um pünktliches Erscheinen!

Termine

Am 27.04.2024 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr findet unsere alljährliche Gartenbegehung statt mit folgenden Schwerpunkten:

1. Ordnung und Sauberkeit im Garten, besonders auch hinter der Laube und vor dem Garten

2. Freie Zugänglichkeit zur Hauptwasserleitung und zu den Elektroanschlusskästen (ohne erst Latten entfernen zu müssen)

3. Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung, was Bauten angeht (Größe, Grenzabstände, nicht genehmigte Zweitbauten, Swimmingpools und dgl.)

4. Einhaltung der vertragsmäßigen Benutzung des Gartens (Größe der Rasenflächen, Anzahl der Koniferen, u.ä.)

5. Zustand der Außenanlagen, Erfüllung der Anliegerpflichten (Gärtnerweg, Böcklinstraße und Hauptwege)

Am 04.05.2024, 10.00 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung statt.